Wer muss zu einem Aufbauseminar? Wann wird ein Punkteabbauseminar angeordnet?
Die Probezeit für Fahranfänger beträgt in der
Regel zwei
Jahre. Wer
während dieser Zeit einmal schwerwiegend oder zweimal leicht negativauffällt, der muss zum ASF-Seminar. Das Verkehrsrecht definiert die hier salopp gebrauchten
Begriffe „schwerwiegend“ und „leicht“ genauer.
So
genannte A-Verstöße gelten als schwer, hingegen sind B-Verstöße nur leichte
Vergehen. Die
folgende Tabelle nennt Beispiele für A- und B-Verstöße.
Art
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Vergehen
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A-Verstoß
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Überschreiten der Geschwindigkeit (Probezeitmaßnahme greift jedoch erst bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h)
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Verstoß gegen Promillegrenze (0,0)
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Missachtung von Ampeln
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Überholen im Überholverbot
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Unfallflucht
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Nötigung (Drängeln, Lichthupe)
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Verletzung der Vorfahrt (inklusive Gefährdung Dritter)
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Rechtsüberholen außerorts
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Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraße
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Zu dichtes
Auffahren
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B-Verstoß
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Unerlaubte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
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Behinderung oder Gefährdung von Personen beim Abbiegen oder von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
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Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
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Telefonieren während des Fahrens
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Termin zur HU um mehr als acht Monate überzogen
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Missbrauch von Kennzeichen
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Nutzung von
abgefahrenen Reifen
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