Hier gehts direkt zur Anmeldung:
ab 01.02.2023 nur noch präsenz
Wenn Ihr euch zur Theorie anmelden möchtet bitte macht das über unser Anmeldeportal
Unsere Büros sind wieder geöffnet!
Balingen: Do 18 - 19 Uhr
Weilstetten: Mo + Mi 18 - 19 Uhr
Bisingen: Di mit Voranmeldung
Nusplingen: Di mit Voranmeldung
Tailfingen: Do 18 - 19 Uhr
Ebingen: Montag 18 - 19 Uhr
Bitz: weiterhin über unser Hauptbüro
Unterricht:
immer ab 19 Uhr bis 20.30 Uhr
Balingen: Dienstag + Donnerstag
Weilstetten: Montag + Mittwoch
Nusplingen: Dienstag + Donnerstag
Tailfingen: Dienstag + Donnerstag
Ebingen: Montag
Bisingen: Dienstag
Unsere Fahrschule unterrichtet seit 33 Jahren erfolgreich im Zollernalbkreis. Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld bereiten wir unsere Fahrschüler auf ihre theoretische und praktische Prüfung vor.
Wir machen Sie mit vielen typischen Fahrsituationen vertraut und geben Ihnen das richtige Wissen für Ihren neuen Alltag als Autofahrer mit auf den Weg.
Einige Punkte über uns:
Liebe Zweiradfahrschüler.
Bitte habt Verständnis dafür, dass bei Temperaturen unter +8°C (und Regen) keine praktische Motorradausbildung durchgeführt werden kann und darf.
Zum besseren Verständnis hierzu folgende Erläuterung:
Motorradreifen müssen eine bestimmte Betriebstemperatur erreichen, um eine optimale Bodenhaftung aufzubauen und um das Erreichen der Rutschgrenze rechtzeitig anzuzeigen.
Bei Temperaturen unter +8°C (und dazu noch auf nasser Fahrbahn) kann der Reifen diese Betriebstemperatur nicht erreichen und somit ist die zwingend erforderliche Bodenhaftung nicht vorhanden.
Desweiteren nimmt bei Kälte auch die Konzentrationsfähigkeit des Fahrers ab.
Die "gefühlte" Temperatur ist deutlich kälter als die tatsächliche Aussentemperatur.
Die Körpermuskulatur zieht sich zusammen, die Bewegungsfähigkeit ist dadurch eingeschränkt, und eine sichere Bedienung des Motorrades ist somit nicht mehr möglich. Das Verletzungsrisiko bei einem Sturz oder Umfaller steigt enorm.
Das Nachlassen der Konzentrations- und Bewegungsfähigkeit kann beides zu fatalen Fehlreaktionen führen.
Diese Einschränkungen verbieten es uns, unter +8°C die Zweiradausbildung durchzuführen.
Die Ausbildung unter dieser Grenze ist höchst verantwortungslos und grob fahrlässig.
Dieses wird durch entsprechende Gerichtsurteile bestätigt.
PS.
Wer den Führerschein hat und bei diesen Temperaturen unterwegs ist, handelt selbstverantwortlich.
In der Ausbildung haftet der Fahrlehrer.
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